SSAI Reisestipendien
für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Die SSAI unterstützt Nachwuchsforschende in der Allergologie und Immunologie sowie FAMH-Assistenzärztinnen und -ärzte in Ausbildung im Fach Immunologie dabei, ihre Daten auf nationalen und internationalen Kongressen zu präsentieren und ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuentwickeln.
Dabei gelten folgende Richtlinien und Bedingungen:
Zulassungsvoraussetzungen und formale Kriterien für Bewerbende
- SSAI-Reisestipendien stehen Doktorierenden, Postdoktorierenden oder Assistenzärztinnen und -ärzten zur Verfügung, die sich innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb eines PhD-, MD-PhD- oder MD-Abschlusses befinden.
- Bewerbende müssen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sowohl SSAI- als auch SYIS-Mitglieder sein.
- Bewerbende müssen aktiv am Kongress teilnehmen (Posterpräsentation oder Vortrag).
Die Teilnahme kann vor Ort oder online erfolgen. - Der maximale Förderbetrag pro Stipendium beträgt CHF 700.00. Förderfähige Ausgaben umfassen Reisekosten (Billett 2. Klasse / Economy-Flugtickets), Teilnahmegebühren sowie Hotelübernachtungen.
- Die Bewerbung muss gut vorbereitet und vollständig eingereicht werden.
- Nachwuchsforschende können pro Kalenderjahr höchstens ein Reisestipendium erhalten.
- Jede Forschungsgruppe/jedes Labor ist auf insgesamt zwei geförderte Reisestipendien pro Jahr begrenzt.
Bewerbungen müssen von Einzelpersonen vor dem Kongress und vor den festgelegten Einreichungsfristen eingereicht werden: 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober.
Bewerbung
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ein Motivationsschreiben, das den Zweck und die Bedeutung der Konferenzteilnahme für die berufliche Entwicklung darlegt.
- Den Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers, einschliesslich einer Liste der Publikationen.
- Die Bestätigung der Annahme des Abstracts sowie das Konferenzabstract.
- Ein detailliertes Budget der voraussichtlichen Ausgaben für die Teilnahme (z. B. Reise, Teilnahmegebühren, Unterkunft).
Bitte beachten Sie:
- Bewerbungen müssen als eine einzige PDF-Datei per E-Mail an office@ssai.ch eingereicht werden – vor dem Kongress und innerhalb der jährlichen Eingabefristen: 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober.
- Die Bestätigung der Annahme des Abstracts ist zusammen mit dem Erstattungsantrag einzureichen, ebenso wie eine schriftliche Erklärung, dass für dieselbe Konferenzteilnahme kein weiteres Reise-Stipendium erhalten wurde.
Auswahlkriterien
- Die Hauptauswahlkriterien sind die wissenschaftliche Qualität des Abstracts und die Bedeutung der Konferenz.
- Vorrang wird der Teilnahme an EFIS-Konferenzen gegeben.
- Die Gesamtzahl der finanzierten SSAI-Reisestipendien ist begrenzt.
Rückerstattung
- SSAI-Reisestipendiaten müssen nach dem Meeting Kopien der tatsächlichen Ausgaben (z. B. Reisetickets, Unterkunft und Registrierungsgebühren), eine Teilnahmebestätigung sowie ihre privaten Bankverbindungsdaten an office@ssai.ch senden, um die Rückerstattung zu erhalten.
- Eine Rückerstattung an ein institutionelles Bankkonto ist nicht möglich; es werden ausschließlich private Konten akzeptiert.
- Bitte beachten: Es werden nur die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 700.00 rückerstattet. Spesenabrechnungen müssen durch offizielle Belege belegt sein und mit dem im Antrag eingereichten Budget übereinstimmen.
- Der Stipendiat muss ausserdem schriftlich bestätigen, dass keine weiteren Reisestipendien für die geltend gemachten Ausgaben erhalten wurden.