Spezialbewilligung TARDOC MK.10.0060

Die Abrechnung der TARDOC-Position MK.10.0060 (Haut-Test, konfektioniert, epikutan, pro weitere 20 Tests; ausschliesslich notwendig bei Abrechnung von mehr als 80 Epikutantestungen in einer Sitzung) ist ausschliesslich mit einer gültigen Spezialbewilligung der SGAI zulässig.

Antragsverfahren

Die Spezialbewilligung muss aktiv beantragt werden und wird durch die SGAI-Subkommission für Tarife erteilt.

Formular Antrag Spezialbewilligung (DE)
Formular Antrag Spezialbewilligung (FR)

Erteilung der Bewilligung

Bei einem positiven Entscheid erhält der Leistungserbringer ein Zertifikat im PDF-Format mit folgenden Angaben:

  • Name und Adresse des Leistungserbringers
  • ZSR-Nummer
  • GLN-Nummer der fachlich verantwortlichen Person
  • Bewilligungs-ID
  • Gültigkeitsdauer 

Die Bewilligung ist an die ZSR-Nummer gebunden und gilt analog zu Besitzstandswahrungen bis zum 31. Dezember 2028.

Abrechnung & Verantwortung

Die Abrechnung der Position MK.10.0060 erfolgt ausschliesslich in der Verantwortung des Leistungserbringers und nur bei Vorliegen einer gültigen Spezialbewilligung.

Das Zertifikat ist auf Verlangen vorzulegen, insbesondere gegenüber Versicherern oder im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen.

Kontrolle & Verifikation

Die SGAI führt ein internes, geschütztes Register aller erteilten Spezialbewilligungen.
Auf Anfrage kann die Gültigkeit einer Bewilligung für eine bestimmte ZSR-Nummer bestätigt werden.

Es wird keine Liste der Bewilligungen veröffentlicht.

Neubeurteilung

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt eine Neubeurteilung durch die SGAI Subkommission für Tarife.

SSAI I SGAI
Société Suisse d’Allergologie et d’Immunologie
Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie
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