SSAI

Fortbildung

Zweck der Fortbildung:
Die Fortbildung ist eine ethische und im Rahmen von Art. 40 lit. b MedBG (Medizinalberufegesetz) gesetzliche Pflicht einer jeder Ärztin eines jeden Arztes.

Zitat: "Sie vertiefen, erweitern und verbessern ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch lebenslange Fortbildung."

Ziel der Fortbildung:
Die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wie der Bevölkerung zu fördern und zu erhalten.
Die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen ärztlichen Kompetenzen zu erhalten und aufgrund der Entwicklungen der Medizin zu aktualisieren.
Das Interesse an Forschung, Lehre und Qualitätsförderung zu fördern,
das Beziehungsnetz und die Zusammenarbeit aller am Gesundheitswesen Beteiligten zu fördern und zu verbessern.

Das SIWF bezweckt mit der Fortbildungsordnung (FBO) die Förderung qualitativ hoher Standards, welche die sichere medizinische Versorgung zum Ziel haben.

Für die Mitglieder der FMH gibt es neben dem Medizinalberufegesetz (MedBG) eine weitere Rechtsgrundlage.
Es kommt zusätzlich die Standesordnung der FMH zur Anwendung.
Diese hält in Art. 3 Abs. 3 fest: "Sie sind zur ständigen Fortbildung gemäss Fortbildungsordnung verpflichtet."
Alle Mitglieder der FMH sind somit Kraft Standesordnung zur Fortbildung gemäss den Regeln der Fortbildungsordnung und damit auch zum Erwerb des Fortbildungsdiploms verpflichtet.

Antworten über häufig gestellte Fragen über die Fortbildung finden Sie hier.

Auf der Fortbildungsplattform des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter -und Fortbildung SIWF können Sie Ihre Fortbildungsaktivitäten online erfassen und Ihr Fortbildungsdiplom selbst ausdrucken. Ihre Vorteile sowie weitere Informationen finden Sie hier.